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Gesetzliche Bestimmungen über die außergerichtliche Streitschlichtung

Alle Links werden ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität und ohne jegliche Gewähr veröffentlicht. Den offiziellen Gesetzestext entnehmen Sie bitte dem amtlichen Veröffentlichungsblatt.

  • Schlichten ist besser als Richten

    Wenn zwei Menschen ihre Meinungsverschiedenheit nicht allein beilegen können, ist die Einschaltung einer gemeindlichen Schiedsstelle sinnvoll. Nicht jeder Streit muss vor Gericht ausgetragen werden, sondern kann auch durch eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter gelöst werden. Die Broschüre klärt über die Tätigkeitsbereiche und das Verfahren auf.

  • Nachbarrecht in Sachsen

    Diese Broschüre bietet eine anschauliche Einführung in die wichtigsten nachbarschaftsrechtlichen Regelungen. Bei ernsten Meinungsverschiedenheiten kann sie kundigen Rechtsrat selbstverständlich nicht ersetzen. Eine Einigung "über den Zaun" ist zudem immer noch der beste Weg.

  • Sächsisches Nachbarrechtsgesetz

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