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Was wir bieten, ist schlichten statt richten

Das Amt der Friedensrichterinnen und Friedensrichter ist eine seit über 190 Jahren bestehende und funktionierende Institution in Sachsen. Wir haben also lange Erfahrung im Umgang mit sich streitenden Parteien.
Bei uns wird ein Schlichtungsverfahren schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven. Das ist bürgernah und freundlich.

Es gibt in jeder Stadt und jeder Gemeinde Schiedspersonen.

                               Sie arbeiten allparteilich.
                               Sie arbeiten kostengünstig.
                               Ein bei ihnen abgeschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar. 

Was können Sie erwarten?

Wir haben einen Eid geleistet, der uns zu absoluter Allparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet!

Sie kommen zur Friedensrichterin oder zum Friedensrichter an den Tisch und besprechen mit der anderen Partei in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Es geht dabei nicht um Unschuld oder Schuld sondern darum, Ihr Problem zu lösen. Die Schiedsperson begleitet Sie bei der Lösungsfindung als Moderator und Mediator.Ziel der Verhandlung ist nicht ein Urteil sondern eine Lösung, die am Ende auch beide Parteien mit tragen.

Wir werden für unser Ehrenamt regelmäßig geschult und ausgebildet und unterliegen der ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Direktorinnen und Direktoren der für uns zuständigen Amtsgerichte.

Wir sind nicht unbezahlbar

Weil die Friedensrichterinnen und Friedensrichter ehrenamtlich arbeiten sind daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen. Unabhängig vom Streitwert können die Beteiligten schon für unter 50,00 Euro einen Vergleich schließen und sich unter bestimmten Umständen alle Verfahrenskosten sogar noch teilen.

Und wenn alles nicht hilft?

Einigen Sie sich im Schlichtungsverfahren mit Ihrem Gegner und er hält den Inhalt der Einigung später doch nicht ein, so sind wir die einzige außergerichtliche Schlichtungsstelle, die Ihnen eine Bescheinigung  ausstellen kann, mit der Sie beim Gericht einen Titel zur Durchsetzung Ihres Vergleiches erhalten (Diese Bescheinigung ist zwingende Voraussetzung, um Klage bei Gericht einreichen zu können).

Unsere Erfolge

Wir erbringen nachweislich eine Erfolgsquote von über 50 %.
Ein Schlichtungserfolg führt bei den beiden "Streithähnen" zu einer höheren Zufriedenheit, denn beide sind mit dem Ergebnis des Vergleichs einverstanden. Es gibt bei uns also keinen Sieger oder Besiegten wie bei einer Entscheidung durch ein Gerichtsurteil.
Dies ist besonders dann von großem Vorteil, wenn es sich bei den Streitenden z.B. um Nachbarn oder Ex-Freunde handelt. Eine solche gemeinsam gefundene Lösung des Problems ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Umgang der Beiden miteinander.

 

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